Freiraum und Platz; großes Grundstück in beschaulicher Stadtrandlage
Darstellung im Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche Planungsrecht: Innenbereich gem. §34 BauGB Festsetzung:: Der an der Straße gelegene Teil des Grundstückes liegt im Bereich der Ortslagenabgrenzung. Der hintere Grundstücksbereich ist Wald. Ein mögliches Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Mittlere Breite: ca. 37 Meter , Mittlere Tiefe: ca. 67 Meter, Straßenfront: ca. 43 m, Topografie: Hanglage.